Seit dem Anschlag in Paris werden Terroristen überall gesucht. Was für die Politik der Anlass ist, die Überwachung zu verschärfen und endlich einen Freibrief zu haben, um Daten sammeln zu können, ist längst auch bei den Unternehmen angekommen. Denn auch hier könnten sich unter den Mitarbeiter Terroristen befinden. Letzteres ist tatsächlich kein Witz. Immer mehr größere Unternehmen gleichen die Personallisten mit den einschlägigen Terrorlisten ab. Allerdings keinesfalls freiwillig. Der Druck durch die staatlichen Behörden in der EU und den USA ist groß. Hierzu gehören bekannte Namen wie Ford, Siemens und sogar Daimler. Fällt ein Name dabei auf, erfolgt eine Informationsweitergabe an das Bundesamt für Wirtschaft- und Ausführkontrolle.
Terroranschläge in der Wirtschaft
Der Anschlag in Paris könnte man nicht unbedingt als einen der üblichen terroristischen Anschläge bezeichnen. Die Redaktion war ja schon des Öfteren Ziel von Anschlägen. Dennoch ist gerade in der Wirtschaft die Angst größer als je zuvor. Ein richtiger Anschlag in einem Frankfurter Konzern Turm hingegen hätte gravierende Auswirkungen und wäre wohl mit Paris keinesfalls zu vergleichen. Auch Fabrikhallen könnten gefährdet sein. Der Schritt zur mehr Sicherheit ist nachvollziehbar. Gelten deutsche Firmen, die global agieren, doch ebenfalls als potentiell gefährdet. Die Vorgänge werden aber unter der Hand abgewickelt. Panik soll vermieden werden.
Planspiele bei Terroranschlägen
In großen Konzernen gibt es seit je her Planspiele für Katastrophen und zum Beispiel für Flugzeugabstürze von Managern in gehobenen Positionen. Nun wurde die Liste um einen möglichen Terroranschlag erweitert. In den meisten Großunternehmen, werden hierzu die unterschiedlichsten Strategien entwickelt und durchgespielt. Der Terror ist längst in den Chefetagen angekommen. Zuvor kannten ihn die meisten Konzerne nur aus dem Internet. Die täglichen Angriffe auf die Rechner und die elektronische Infrastruktur spricht davon Bände.
Bei der Terrorabwehr in den Unternehmen stehen aber auch die eigenen Mitarbeiter auf dem Prüfstand. Wie gut sollten die Firmen ihre Mitarbeiter kennen, ist eine heiß diskutiere Frage hinter vorgehaltener Hand. Die Zusammenarbeit zwischen Konzernen und staatlichen Organen soll aber bereits weiter verstärkt worden sein. Hier stellt sich auch die Frage, wie Unternehmen im Einzelnen mit den Vorgaben aus den USA und der EU zur Terrorbekämpfung umgehen sollen. Beide veröffentlichen regelmäßig Rote-Liste. Sogenannte Warnlisten mit Namen möglicher Terrorverdächtiger. Diese Listen sind mittlerweile sogar ein Pflichtinstrument in den Unternehmen. Wer mit einer Person, die sich auf dieser Liste befindet, Geschäfte macht, könnte sich sogar strafbar machen. Woher die Daten eigentlich kommen und wie fundiert diese sind, bleibt aber schleierhaft. Für die Unternehmen schickt es sich ebenfalls nicht, danach zu fragen. Die Daten müssen praktisch blind akzeptiert werden. Was aber die Firmen konkret zu unternehmen haben, wird nicht genau behandelt. Der Leitfaden zur Antiterrorgesetzgebung behandelt dieses nur oberflächlich.
Listen müssen genau geprüft werden
Wer dennoch einen Mitarbeiter einstellt, dessen Name auf der Liste (zu recht oder irrtümlich) steht, macht sich strafbar. Lohn darf an diese Personen nicht ausgezahlt werden. Wird ein Mitarbeiter entdeckt, überweisen die meisten Unternehmen das Gehalt zunächst bis zur endgültigen Klärung auf ein Treuhandkonto.
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