Treppenlifte im Einfamilienhaus 

Mit körperlichen Einschränkungen können Treppen schnell zu unüberwindbaren Hürden werden. Um das Eigenheim möglichst komfortabel und barrierefrei für die Bewohner zu halten, bietet sich als Lösung beispielsweise ein Treppenlift an.

Arten von Treppenliften

Grundsätzlich können alle nachfolgenden Treppenlifttypen sowohl als fixes als auch als zusammenklappbares Modell gekauft werden. Auch ob der Lift außen oder innen montiert wird, ist freigestellt.

Stehlift / Hublift: Stehlifte kommen vor allem bei vorübergehenden und nur geringfügig einschränkenden Beschwerden zum Einsatz, da diese Personen im Stehen transportieren. Positiv ist, dass die Montage sehr einfach ist. In der Regel misst diese Art 30 bis 60 cm in der Breite.

Sitzlift: Wenn das Steigen von Treppen Schmerzen verursacht, Kurzatmigkeit besteht oder die Stiege aus einem anderen Grund zu einem Hindernis wird, empfiehlt sich ein Sitzlift. Dieser kann auf beinahe allen Treppen montiert werden und befördert die Person im Sitzen auf und ab. Dieser Lift nimmt 40 bis 90 cm Platz in der Breite ein.

Plattformlift: Ist eine Person temporär oder permanent gezwungen, einen Rollstuhl zu benutzen, ist der Plattformlift die richtige Wahl. Sie sind allerdings die kostenintensivsten Treppenlifte. Die Breitenmaße variieren wieder zwischen 30 und 60 cm.

Voraussetzungen für den Einbau

In den meisten Gebäuden stellt das Einbauen eines Treppenlifts kein Problem dar. Teilweise können die Gegebenheiten allerdings die Kosten beeinflussen. Für Privathäuser wird keine Genehmigung von der Baubehörde benötigt und auch als Hausmieter hat man einen gesetzlichen Anspruch auf einen barrierefreien Zugang. Wird der Treppenlift allerdings im Außenbereich montiert oder betrifft nebenstehende Gebäude oder Grundstücke, muss auch bei Einfamilienhäusern eine Anfrage gestellt werden.

Treppenform: Ob gerade, kurvig oder anders gebaut, spielt beim Einbau eines Treppenlifts kaum eine Rolle. Zwar kann eine besonders kurvenreiche Treppe die Montage erschweren, da die Schienen eigens angepasst werden müssen, macht sie aber keinesfalls unmöglich. Auch Wendeltreppen sind kein Hindernis.

Baumaterial: Heutzutage spielt auch das Baumaterial keine große Rolle für den Einbau, da Bohrtechnik und Befestigungsmöglichkeiten bereits weit genug fortgeschritten sind.

Etagenanzahl: Bautechnisch gesehen, ist auch dies unbedeutend. Eine einzige Etage ist ebenso machbar, wie sieben oder mehr Stockwerke.


Wandstärke: Sollte die anliegende Wand der Treppe nicht die benötigte Tragfähigkeit besitzen, wird eine Verstärkung eingebaut. Somit lässt sich auch hier immer eine Lösung finden.

Lichtraumprofil (unverbauter Raum): Die lichte Durchgangsbreite beschreibt die gesetzlich vorgeschriebene Breite für Treppen und ist somit schon weitaus relevanter für die Genehmigung eines Einbaus, denn der Treppenlift darf diese in der Höhe nur um 50 cm und in der Breite lediglich um 20 cm überschreiten.

Treppenlift kaufen oder mieten?

Diese Entscheidung ist selbstverständlich vom Einzelfall abhängig. Bei temporären Beschwerden empfiehlt es sich, das Anmieten eines solchen Lifts zu überdenken.

Bei Neubauten kann ein Treppenlift gleich mit eingeplant werden und viele Fertighausanbieter haben bereits Erfahrung und ein angelegtes Sortiment für solche Fälle.

Preiskategorien und Zuschüsse

Grundsätzlich bewegen sich die Preise zwischen 2.000 und 10.000 € aufwärts.
Während es Stehlifte bereits ab 2.000 € und Sitzlifte ab etwa 3.500 € gibt, kosten Plattformlifte mindesten 10.000 €.

Die Anschaffung eines Treppenlifts kann ab Pflegestufe 1 zumeist von der Krankenkasse mitfinanziert werden und sollte in jedem Fall mit der Krankenversicherung besprochen werden.

Bis zu 4.000 € pro Person darf die Krankenkasse dazu spenden und dabei spielt es auch keine Rolle, ob der Lift gekauft oder lediglich gemietet wird.

Bild: RR Treppenlift GmbH