[Bild: Tim Reckmann/Flickr.]Für Unternehmen/Selbstständige besteht eine einfache und eine doppelte Buchführung. Wer vorweg die richtige Buchhaltung auswählt, kann zahlreiche Prozesse beschleunigen und einfacher gestalten. Zunächst sollte aber die Frage gestellt werden, wann eine einfache und wann eine doppelte Buchführung wirklich sinnvoll ist. Im Grunde sind die gesetzlichen Regeln hierzu klar gehalten. Unternehmen, die nicht im Handelsregister eingetragen sind, verwenden die einfache Buchhaltung. Allerdings gibt es auch dazu Ausnahmen. Kapitalgesellschaften und Kaufleute sind jedoch zur doppelten Buchführung verpflichtet. Nichtkaufleute (also Einzelunternehmen, etc.) können den Gewinn mit der einfachen Buchführung ermitteln. Die Abgrenzung zwischen Nichtkaufleuten und Kaufleuten findet statt durch den Eintrag im Handelsregister. Ein Einzelunternehmen muss zum Beispiel nicht in das Handelsregister eingetragen werden. Dennoch gibt es auch hier Ausnahmen. In ganz bestimmten Fällen können auch Einzelunternehmen zum Eintrag ins Handelsregister verpflichtet sein. Häufig ist es aber die Entscheidung des Einzelunternehmers selbst, der einen Eintrag wünscht. So kann er nach dem Eintrag mit der Endung e.K. (eingetragener Kaufmann) firmieren. Ab diesem Zeitpunkt fällt die doppelte Buchhaltung an.
Freiberufler haben es einfacher
Freiberufler (z.B. Ärzte, Rechtsanwälte) können hingegen den Gewinn immer mit der einfachen Buchführung ermitteln. Auch das birgt zahlreiche Vorteile. So ist die Gewinnermittlung mittels der einfachen Buchführung weniger zeitaufwendig und belastet kaum. Die Gewinnermittlung erfolgt dabei einfach über die Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR). Dabei werden die Einnahmen einfach den Ausgaben gegenübergestellt. Die Differenz ist dann der Gewinn oder im schlimmsten Fall der Verlust.
Auch der Zeitpunkt der Buchung überzeugt bei der einfachen Buchführung. So werden Einnahmen und Ausgaben stets dann verbucht, wenn sie dem Konto gutschrieben oder abgebucht wurden. Dadurch können die Einnahmen auch ins nächste Geschäftsjahr verschoben werden. Wer eine einfache Buchführung durchführt, muss ebenfalls keine Bilanz erstellen. Dazu gehört auch der Vorteil, dass eine Inventur entfällt.