Die Frist beginnt in der Kfz-Versicherung, für das Jahr 2013 abzulaufen. Für alle wechselwilligen bestehen nur noch wenige Tage, um möglicherweise in eine günstige Versicherung zu wechseln. Wichtig hierbei sind zwei Punkte. Zu einem muss die alte Kfz-Versicherung richtig und fristgemäß gekündigt werden. Zum anderen sollte die neue Versicherung nicht nur günstiger sein, sondern auch mindestens die gleichen Leistungen anbieten.
Nur noch wenige Tage bis zum Fristablauf!
Kfz-Versicherung – Kündigung
Wenn Sie Ihre alte Kfz-Versicherung kündigen möchten, sollte dieses immer schriftlich erfolgen. Zwar gibt es durchaus auch die Möglichkeit, einfach formlos per eMail zu kündigen. Allerdings sind hier die Nachweismöglichkeiten für den Verbraucher nur schlecht zu führen. Die Kfz-Versicherung sollte am besten immer schriftlich per Einschreiben gekündigt werden. In dem Schreiben muss grundsätzlich die Versicherungsscheinnummer aufgeführt sein. Ganz wichtig ist natürlich auch die eigenhändige Unterschrift. Ratsam ist es zudem, bei der Kündigung für die Kfz-Versicherung auch das Kennzeichen mit anzugeben.
Fristen Kfz-Versicherung
Viel wichtiger sind aber die Fristen in der Kfz-Versicherung. Spätestens einen Monat vor Ablauf des aktuellen Versicherungsjahres muss die Kündigung vorliegen. Bei der Kfz-Versicherungist das Versicherungsjahr in der Regel immer identisch mit dem Kalenderjahr. Fristablauf für die Kündigung wäre demnach der 30. November eines jeden Jahres. Ratsam ist es aber, die Kündigung für die Kfz-Versicherung so früh wie möglich abzusenden.
Ausnahme für 2013
Da der 30.November in diesem Jahr auf einen Samstag fällt, verlängert sich die Frist in der Kfz-Versicherung auf den 02.Dezember (Montag). Um die Frist zu wahren, ist der Poststempel entscheidend.
Neue Kfz-Versicherung
Bevor jedoch die Kündigung erfolgt, sollten Sie zuvor die neue Kfz-Versicherung bereits gefunden und alle Vorbereitungen getroffen haben. Grundsätzlich gibt es in der Kfz-Versicherung keinen Kontrahierungszwang. Ein neuer Anbieter darf Ihren Antrag also ablehnen!
Die alte Schadensfreiheitsklasse wird in der Regel von der neuen Kfz-Versicherung übernommen. Dieser Vorgang geschieht automatisch, ohne dass sich der Versicherungskunde darum kümmern muss. Achten sollten Sie dabei allerdings auf die Angaben für den Zweitwagen. Hier kann es Sonderbedingungen in der Kfz-Versicherung geben. Unter Umständen wird der Zweitwagen dann nicht mit der gleichen Schadensfreiheitsklasse übernommen.
Kfz-Versicherung – Der Wechsel
Ein Wechsel der Kfz-Versicherung kann sich lohnen. In einigen Fällen lassen sich mehrere Hundert Euro pro Jahr einsparen. In anderen sogar mehrere Tausend Euro. Im Internet lassen sich dafür zahlreiche Vergleichsportale finden. So können Sie mit nur wenigen Klicks den besten Partner in der Kfz-Versicherung für das kommende Jahr finden. Wer zusätzlich auf Leistung verzichten möchte, kann noch einmal ordentlich sparen. Dabei sollte jedoch nicht jeder Euro zweimal umgedreht werden. Die Relevanz sollte bei jedem Punkt sehr genau geprüft werden.
Vor dem Wechsel
Bevor Sie sich jedoch die Mühe machen, eine neue Kfz-Versicherung zu finden, sollten Sie mir Ihrem bisherigen Anbieter sprechen. Sagen Sie Ihrem Vertreter direkt, dass Sie wechseln möchten. Es sei denn, er kann Ihnen günstigere Konditionen einräumen. In vielen Fällen gibt die Kfz-Versicherung nach und räumt Ihnen ein individuales Angebot ein. Das erspart nicht nur Geld, sondern auch den lästigen Aufwand zur Kündigung der Kfz-Versicherung.
Bild: Thorsten Pahlke, Barbara Eckholdt / pixelio.de