Ab Herbst werden Stromrechnungen vereinfacht

Ab Herbst sollen mehr Details auf den Gas- und Stromrechnungen zu sehen sein. Dies sieht die Bundesregierung vor. Damit soll ein besserer Überblick erreicht werden, wer die Schuld trägt, wenn es teurer wird.

Künftig besserer Überblick bei Preiszusammensetzung

In Zukunft soll dafür gesorgt werden, dass die Verbraucher genauer erfahren, wie sich die Preise auf ihren Gas- und Stromrechnungen zusammensetzen. Somit können diese eventuelle Veränderungen eher nachvollziehen. Einzelne Preisbestandteile wie etwa die EEG-Umlage, Netzentgelte und die Stromsteuer sollen von den Energieversorgern demnächst genauestens aufgeschlüsselt werden. Damit soll eine absolute Transparenz für den Kunden erzielt werden, wie die Sprecherin des Bundeswirtschaftsministeriums mitteilte.

Hiervon werden insbesondere Kunden im Grundversorgungstarif profitieren können, was ungefähr ein Drittel aller Verbraucher sind. Seitens der Anbieter wird es dann notwendig sein, in den Jahresrechnungen bei Preisänderungen und Vertragsbestätigungen sowie ebenfalls im Internet aufzulisten, wie viel die jeweiligen staatlich verordneten Faktoren zu diesen Preisen beitragen. Diese Faktoren sind Umlagen und Steuern.

Frühzeitig erkennbar, wer welchen Einfluss auf Preisgestaltung hat

Somit kann auch in Zukunft relativ zeitig erkannt werden, welchen Einfluss von Seiten des Staats veranlasste Netzentgelte oder Preisanteile auf den Strompreis haben. Mit dieser neuen Transparenz soll verhindert werden, dass seitens der Energieanbieter Preiserhöhungen gänzlich auf staatliche Erhöhungen wie Umlagen und Steuern gerechtfertigt werden. Verbraucher haben damit künftig die Möglichkeit, zu ersehen, wann sich der Preisanteil, der vom Energieversorger beeinflusst werden kann, ändert.

Die detaillierte Auflistung der Faktoren wird mit der wachsenden Bedeutung der Entwicklung des Strompreises begründet. 1998 betrugen diese Faktoren 25 Prozent des Strompreises, was sich bis 2013 bereits verdoppelt hat. Laut Angaben der Bundesnetzagentur machen in der Gegenwart 23 Prozent Mehrwert- und Stromsteuer den Strompreis aus. Die Mehrwertsteuer fällt auf die EEG-Umlage an, welche 18 Prozent des Strompreises beträgt. Kommt es zu einer Erhöhung der EEG-Umlage, wird auch die Mehrwertsteuer für den Verbraucher erhöht.

Verpflichtung der Stromkonzerne

Stromkonzerne sind verpflichtet, an die Kommunen 5,7 Prozent als Konzessionsabgabe für die Nutzung der Infrastruktur zu zahlen. Über die Nutzungsentgelte werden die Kosten für den Ausbau, den Betrieb und die Wartung der Netze finanziert. Diese betragen 20 Prozent des Strompreises.
Nach Angaben der Bundesnetzagentur betragen die Kosten für die Beschaffung und den Vertrieb von Strom nur etwa 29 Prozent. Beim Gas liegt dieser Anteil bei 50 Prozent.

[Artikelbild: Tim Reckmann/Flickr./Bild2: Gunnar Ries/Flickr]