Ratgeber Gewerbeanzeige

Für jeder gewerbliche Tätigkeit muss eine Gewerbeanzeige erfolgen. In der Regel ist diese direkt beim örtlichen Gewerbeamt (meistens im Einwohnermeldeamt zu finden) einzureichen. In größeren Städten hingegen kann eine Gewerbeanzeige heute auch problemlos online oder schriftlich (Fax/Brief) eingereicht werden. Eine persönliche Anwesenheit ist nicht unbedingt erforderlich. Von der Gewerbeanzeige sind jedoch einige Bereiche ausgeschlossen:

  • Freie Berufe (Künstler, Ärzte, Rechtsanwälte, Steuerberater, Schriftsteller)
  • Wissenschaftler
  • Land- und Forstwirtschaft

In diesem Fall reicht eine einfache Anmeldung beim Finanzamt. Nach Prüfung wird eine Steuer für die freiberufliche Tätigkeit übersandt. Sollte die freiberufliche Tätigkeit hingegen mit einer gesonderter Rechtsform (z.B. GmbH) ausgeführt werden, ist dafür wieder eine Gewerbeanzeige erforderlich. Die Anmeldung beim Finanzamt nimmt zwischen 4 – 12 Wochen in Anspruch. Mit erfolgter Meldung kann die Tätigkeit bereits aufgenommen werden, sofern kein gesonderter Nachweis für bestimmte Voraussetzungen zu erfüllen ist.
Antrag auf Erlaubnis
Grundsätzlich ist die Gewerbeanzeige bzw. die Meldung beim Finanzamt aber auch ein Antrag auf eine besondere Erlaubnis für die Ausübung. Wer Immobilien oder Finanzierungen anbietet oder auch vermittelt benötigt zusätzlich eine erweiterte Erlaubnis. In diesen Fällen sind unterschiedliche Nachweise (Führungszeugnis, Zuverlässigkeit, etc.) nachzuweisen. Welche Unterlagen für welche Art von Gewerbeanzeige tatsächlich benötigt wird, kann direkt im Gewerbeamt oder bei der IHK erfragt werden.

Gewerbeanzeige bei Handwerkern

Handwerker hingegen müssen eine Meisterprüfung vorweisen, um ein Unternehmen führen zu können. Der Nachweis einer Meisterprüfung wird heute von vielen kritisiert. Immer mehr fordern die Abschaffung. Wer hingegen eine GmbH gründet, kann einen Meister als technischen Betriebsführer einstellen. Doch Vorsicht: Viele Berater bieten auch das Anmieten eines Meisters an. Dabei wird offiziell ein Meister gestellt, der aber direkt im Unternehmen nicht vor Ort ist. Das Honorar beträgt hierbei monatlich zwischen 200 und 800 Eur. Ein solches Konstrukt ist in Deutschland jedoch nicht zulässig und kann zum Entzug der Gewerbeanzeige führen und zugleich strafrechtliche Schritte mit sich bringen. Die Anmeldung für den handwerklichen Betrieb erfolgt direkt bei der Handwerkskammer (Eintragung in die Handwerkerrolle). Nur bei handwerksähnlichen Berufen ist bei der Gewerbeanzeige kein Meisterbrief mehr erforderlich.

Kosten der Gewerbeanzeige

Die Kosten belaufen sich für die einfache Gewerbeanzeige (Einzelunternehmen, GbR) um die 50 Euro. Sind jedoch abhängig von der Stadt oder der Gemeinde. Sofern gesonderte Genehmigungen (Vertrieb von Finanzprodukten, etc.) erforderlich sind, können die Gebühren für den Antrag schnell einige Hundert Euro beatragen. Diese sind unabhängig von dem Erfolg, also ob die Gründung in Deutschland genehmigt wird oder nicht, zu zahlen. Wer auf dem Postwege ein Gewerbeanmeldet, erhält danach eine schriftliche Zahlungsaufforderung.

Nach der Anmeldung

Die Anmeldung ist der erste Schritt. Je nachdem wo die Gewerbeanzeige erfolgte, kann es einige Wochen dauern, bis alle Unterlagen komplett sind. Nach der Anzeige erfolgt automatisch eine Mitteilung an das örtlich zuständige Finanzamt. Von dort erhalten die Gründer nach der Gewerbeanzeige einen umfangreichen Fragebogen, der mit einer Eröffnungsbilanz zurückgesandt werden muss. Um spätere Nachteile zu vermeiden, sollten Gründer die Fragen in aller Ruhe mit dem Steuerberater durchgehen. Dieser Fragebogen nach der Gewerbeanzeige entscheidet auch darüber, ob zunächst die Kleinunternehmer-Regelung (keine MwSt. in den Rechnungen) gilt oder nicht. Ob diese tatsächlich vorteilshaft ist, hängt in erster Regel von den Endkunden ab. Werden nach der Gewerbeanzeige überwiegend Verbraucher betreut, kann die Kleinunternehmer-Regelung durchaus von Vorteil sein (ein gewisser Umsatz darf dabei aber nicht überschritten werden). Auch hierzu sollten sich Gründer in aller Ruhe vor der Gewerbeanzeige informieren und am besten durch einen Steuerberater beraten lassen.

Bild: Philippe Lewicki/Flickr.