Beirat im mittelständischen Unternehmen

Beiräte werden häufig mit Skepsis betrachtet. Doch bietet dieses Instrument auch eine sehr gute Möglichkeit für mittelständische Unternehmen mit weniger als 500 Arbeitnehmern. Sie können nach Bedarf mit einem Beirat ausgestattet werden, der nicht unbedingt diesen vorbe-lasteten Namen tragen muss, sondern auch als Rat oder Ausschuss deklariert werden kann.

Welche Funktionen hat der Beirat im mittelständischen Unternehmen?

Der Beirat in mittelständischen Unternehmen hat eine Beratungs-, Überwachungs- und Aus-gleichsfunktion inne. Das bedeutet, dass er zur Unterstützung und auch Kontrolle der Geschäftsführung fungiert, indem er ein Forum für den Austausch von Wissen und Meinungen bietet und mit Experteneinschätzungen und einem Blick von außen neue Wege und Möglichkeiten aufzeigt. Auch im Konfliktfall wird der Beirat in mittelständischen Unternehmen tätig und nimmt eine vermittelnde Position zwischen den Parteien ein.

Kritiker bemängeln, dass ein Beirat Unternehmen dazu zwingt, noch mehr Interna preiszu-geben als ohnehin schon nötig ist. Auf der anderen Seite ist die Absprache mit qualifizierten Experten eine wertvolle Chance, Betriebsblindheit vorzubeugen. Doch wie setzt sich ein Bei-rat im mittelständischen Unternehmen zusammen?

Die Zusammensetzung des Beirats

An ein Beiratsmitglied werden hohe Anforderungen gestellt und es muss nicht nur fachkom-petent, sondern auch kommunikativ und sozial mit großer Expertise ausgestattet und rechtlich voll geschäftsfähig sein. Wenn der Geschäftsführung bereits Personen, die für den Beirat in Frage kommen, bekannt sind, ist die Lage einfach. Ansonsten kann das Netzwerk der In-dustrie- und Handelskammer genutzt werden, um qualifizierte Kräfte zu finden und für den Beirat zu gewinnen. Die Arbeit der Beiratsmitglieder wird vergütet und über ein Sitzungsho-norar abgerechnet.
Je nachdem, ob es sich um einen beratenden oder kontrollierenden Beirat handeln soll, ist die Gründung einfach oder komplexer. Bei einem beratenden Beirat genügt ein Vertrag mit den Beiratsmitgliedern aus, in dem Rechte und Pflichten festgehalten werden. Ein kontrollierender Beirat muss hingegen vollständig in die Organisation integriert und seine Kompetenzen noch ausführlicher verhandelt werden. Nicht nur das Unternehmen ist dann haftbar, sondern auch Beiratsmitglieder können für Schadensersatzzahlungen herangezogen werden.

Der Beirat stellt für mittelständische Unternehmen eine interessante Möglichkeit zur Beratung und Kompetenzerweiterung dar und kann auf Grundlage von Expertenwissen bei der Entscheidungsfindung in wichtigen Fragen helfen. Viele Unternehmen haben die Chancen eines Beirats aber noch nicht erkannt und nutzen ihn nicht für ihr Unternehmen. Dabei kann die Funktion dieser Institution so flexibel und unternehmensgerecht gestaltet werden, dass sie genau zum Profil passt und dem Unternehmen maximalen Nutzen bringt.

Bild: Michael Panse/Flickr.