Die EU ist bekannt für ihre oft massiven Eingriffe in das Leben der Bürger. Denken wir nur an den Staubsauger. Auf einmal wird eine zu hohe Watt Zahl verboten. Ob das sinnvoll ist, hat keiner der Bürokraten aus der EU gefragt. Statt Strom zu sparen, werden wir in ein paar Jahren nun einfach länger Staubsaugen.
So (un)sinnig und wie die Vorgaben der EU in anderen Bereichen sind, so (un)stimmig sind sie auch bei den Lebensmitteln. Immer neue Richtlinien und Vorschriften zerstören Genuss und Qualität. Es gibt regelrechte Arbeitsgruppen, die nur darauf besessen sind, neue Regelwerke zu erschaffen. War die EU früher einmal eine gute Idee, ist sie längst zu einem Bürokratie-Monster verkommen. Studien sind oft Ausgangspunkt für neue Richtlinen. Dabei wird es kaum verwundern, das diese sogenannten Studien, vor allem den großen Unternehmen in die Hände spielen. Ohne diese Studien wären die Arbeitsgruppen blind.
Besonders die Hygienevorschriften liegen einige der Brüsseler EU Bürokraten im Auge. So wurde immer wieder daran gefeilt. Denken wir an die deutsche Kultur und den saftigen Schweinebacken oder die Blutwurst. Sie kam frisch aus dem Kessel und dann direkt auf den Teller.
LEBENSMITTELGESETZE DER EU GREIFEN AUCH IN DEUTSCHLAND
So wurde das Fleisch für die Schüssel in vielen Fällen warm verarbeitet. Also direkt nach der Schlachtung, ohne das es auf die üblichen 7 Grad C. abgekühlt wurde. Doch wenn es nach den Hygienevorschriften der EU geht, soll der Transport von Warmfleisch verboten werden. Kleine Fleischereien fühlen sich bereits schon seit Jahren bedroht und befürchten, irgendwann nicht mehr selbst schlachten zu dürfen. Ähnliches gab und gibt es beim Käse zu befürchten. Der Industriekäse wird zum Standard. Die handwerklichen Käser haben immer mehr Mühe die Hygienevorschriften der EU zu erfüllen.
OHNE EU ZULASSUNG LÄUFT NICHTS
Wer heute schöne und leckere Gerichte aus Tieren produziert, benötigen dazu eine EU-Zulassung. Früher galt diese Regelung vor allem für Betriebe, die mit Lebensmittel grenzüberschreitend Handel betrieben. Heute muss, nach den Hygienevorschriften der EU, praktisch jeder Betrieb, der Lebensmittel mit tierischem Ursprung herstellt diese Zulassung haben. Die Größe des Betriebes spielt dabei keine Rolle.
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