Handwerker ohne Steuern

Handwerker, die Aufträge ohne die Steuer abwickeln, haben keinerlei Rechte. Zahlt der Auftraggeber nicht, können die Handwerker keine Gerichte um Klärung bemühen. Jeglicher so geschlossene Vertrag ist rechtsunwirksam. Der Kunde muss also dann nicht bezahlen. Allerdings macht er sich der Beihilfe zu einer Steuerstraftat schuldig. Zusätzlich kann er bei einem Mangel keine Gewährleistungsansprüche stellen. Ein richtungsweisendes Urteil des Oberlandesgerichts in Schleswig Holstein (Az. 1 U 24/13) liegt damit nun vor.

 

Bild: Tony Hegewald/pixelio.de