Flugausfall – Entschädigung – und nun?

Nicht erst in Zeiten von Corona kennen wir dieses Phänomen. Schon seit Jahrzehnten plagen sich Reisende mit Flugausfällen herum, dabei geht es vor allem um das Problem der Entschädigung und Passagierrechte. Einige Fluggesellschaften agieren dabei recht kundenunfreundlich und vermeiden eine offizielle Niederlassung in Deutschland oder in Europa. Der Grund: Der Kunde hat dann praktisch keine rechtliche Handhabe, zu finden ist das bei Etihad Airways und anderen.

Das System der Fluggesellschaften

Nicht nur Ethiad Airways handelt so, praktisch alle bekannten Fluggesellschaften. Auf Beschwerden wird grundsätzlich nicht reagiert. Das System dahinter: Hat die Fluggesellschaft keine deutsche Präsenz, auch wenn der Abflughafen in Deutschland stattfand, lehnen deutsche Gerichte in der Regel eine Zuständigkeit bei Klagen ab.
Würden die Gesellschaften nun konsequent auf Beschwerden, unter Umständen sogar noch mit einer deutschen Adresse antworten, wäre eine Klage vor einem deutschen Gericht zulässig. Andernfalls müsste der Kläger die Gesellschaft in ihrem Mutterland, bei Etihad Airways zum Beispiel in den Vereinigten Arabischen Emirate, verklagen. Eine solche Klage kann sich praktisch kein Fluggast leisten, auch die Rechtschutzversicherung würde eine solche Klage nicht tragen, da die Erfolgschancen minimal wären. Das hat System.
Aber selbst die deutschen Fluggesellschaften arbeiten mit Tricks und Verzögerungen, um möglichst viele Beschwerden bereits beim ersten Kontakt im Keim zu ersticken. Wer versucht, eine ihm rechtmäßig zustehende Entschädigung alleine, ohne Beistand, einzuklagen, wird in der Regel scheitern. Auf der anderen Seite verlangen viele Rechtsanwälte hohe Vorschüsse und sind meistens in diesem Rechtsgebiet nicht kompetent. Es endet mit einem Vergleich oder die Klage wird verworfen. Wie dem auch sein, der Fluggast zieht meistens den Kürzeren.

Anspruch auf Entschädigung – Die Alternativen

Einen Anspruch auf Entschädigung zu haben, bedeutet nicht, diesen Erfolgreich umzusetzen. Mittlerweile gibt es aber Alternativen, die gegen das eingefeilte System der Fluggesellschaften erfolgreich agieren. Dabei kann entweder ein Inkassoservice in Auftrag gegeben werden, wobei das Verfahren zwar einige Wochen dauern kann, der Betroffene aber eben nicht in Vorleistung gehen muss, sondern bei Erfolg lediglich eine Provision von 25 Prozent bezahlt.
Gleichzeitig offeriert der Anbieter MYFLIGHTRIGHT bei Flugannullierung -in gewissen Fällen- auch den Verkauf der Rechte an einer Entschädigung. In solchen Fällen erfolgt umgehend eine Überweisung der Entschädigungssumme (abzgl. 35 Prozent Servicegebühr).

Machen solche Alternativen überhaupt Sinn

Sicherlich muss der Betroffene eine Servicegebühr von 25 – 35 Prozent bei den Anbietern entrichten, aber eben nur im Erfolgsfalle. Das klingt hoch, wer jedoch genau rechnet, erkennt seinen Vorteil. Statt endloser Klagen, Schriftstücke und Vorauszahlungen, eine Situation, die sich über viele Jahre ziehen kann, bis eine Klage entschieden wurde, kann die negative Erinnerung ohne weitere Last mit Gewinn erledigt werden.
Wir sprechen hier immerhin von großen Konzernen, also Fluggesellschaften, die über Jahre gelernt haben, professionell Beschwerden schon beim ersten Wort abzuwälzen. Der normale Fluggast hat also, alleine, kaum eine Chance. Die weitere Alternative, einen Rechtsanwalt zu konsultieren, scheitert zumeist daran, dass nur wenige mit dem diesen Rechtsbereich vertraut sind. Aber alle Anwälte werden ein solches Mandat gerne annehmen, vorausgesetzt, der Geschädigte kann eine Vorleistung erbringen oder verfügt über eine Rechtschutzversicherung. Spätestens hier wird klar, warum die erste Alternative die einzige ist, um ohne graue Haare zu seinem Recht zu kommen.