Steuererklärung: Fünftelregelung und Abfindung

Wer die Steuererklärung abgibt, weiß, das viele Punkte zu Abzügen und Aufschlägen führen können. Außerordentliche Einkünfte, wozu die Abfindung zum Beispiel gehört, kann die Steuererklärung deutlich beeinflussen. Gemäß § 34 EStG definiert das Steuerrecht eine Begünstigung bei einer Abfindung. Dabei gilt die sogenannte Fünftelregelung. Doch was bedeutet das in der Steuererklärung und was steckt eigentlich dahinter. Für viele Steuerpflichtige ist die Erklärung längst ein großes Rätsel mit 7 Siegeln. Aber auch immer mehr Steuerberater sind überfordert und unsicher. Im Laufe der letzten Jahrzehnte ist das Steuerrecht zu einem großen Chaos geworden. Jeder hat sich bereits mit einer Verbesserung versucht. Die Folge: Das Steuerrecht wurde noch komplizierter. Unserer heutiger Blick fällt aber nur auf die Fünftelregelung für die Abfindung in der Steuererklärung.

Steuererklärung – Außerordentliche Einkünfte

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Unter den Begriff der außerordentlichen Einkünfte zählen über mehrere Jahre erwirtschaftete Einnahmen, die nun in einem einzigen Jahr ausgezahlt werden und damit auch in der Steuererklärung für die Versteuerung anzugeben ist. Hierbei wird die sogenannte Fünftelregelung angewandt. Ohne diese Regelung würde es mit der Steuererklärung zu einer außergewöhnlich hohen Belastung kommen. Denn dadurch würde der Steuersatz durch die Steuerprogression viel stärker ansteigen, als wenn die Einnahmen über mehrere Jahre verteilt gewesen wären. Zwar ist die Abfindung komplett zu versteuern, mit der Fünftelregelung jedoch nur ein Fünftel.

Berechnung Fünftelregelung in der Steuererklärung
Sofern Sie 40.000 Euro verdient haben, würden Sie zum Beispiel eine fiktive Einkommenssteuer in Höhe von 9.400 Euro bezahlen. Die Abfindung, die Sie in diesem Jahr zusätzlich erhalten beträgt zum Beispiel 10.000 Euro. Das Einkommen erhöht sich in der Steuererklärung aber nur um ein Fünftel des Betrages, als um 2.000 Euro auf insgesamt 42.000 Euro. Die fiktive Steuerlast würde dann von 9.400 auf 10.202 Euro steigen.

Ohne die Fünftelregelung in der Steuererklärung müssten die vollen 10.000 Euro (= 50.000 Euro Einkommen) herangezogen werden. Dadurch würde sich die fiktive Steuerlast auf ganze 13.480 Euro erhöhen. In unserem Beispiel sparen Sie also durch di Fünftelregelung in der Steuererklärung über 3.200 Euro!

Komplizierter kann es aber werden

Das obige Beispiel war einfach für die Steuererklärung. Komplizierter hingegen wird es, wenn die Leistung auch dem Progressionsvorbehalt (Krankengeld oder Arbeitslosengeld) unterliegt. Ebenso wenn das Einkommen bereits dem Spitzensteuersatz unterliegt. In diesem Fall hätte selbst die Fünftelregelung bei der Steuererklärung keine Auswirkung mehr. Steuerpflichtige über 55 Jahre können jedoch einmalig einen ermäßigten Steuersatz beantragen, der an die Stelle der Fünftelregelung rückt.