In Folge der zahlreichen Medienberichte wurden verschärfte Regelungen beschlossen. Experten kritisieren diese aber als reine Meinungsmache, die vor allem dazu dienen, Wählerstimmen zu fangen. Denn schon jetzt ist die Selbstanzeige im Steuerstrafrecht äußerst Komplex und für viele kaum zu erfüllen. Dabei hat sich die Möglichkeit zur Selbstanzeige nunmehr seit fast 100 Jahren bewährt und ist sowohl für den Schuldigen als auch die Gegenpartei ein Mittel, um für Beide Seiten zu einem brauchbaren Ergebnis zu gelangen. Im Fokus steht nun eine Gesetzesänderung. Hierbei soll die Neuregelung der Selbstanzeige erfolgen, um eine missbräuchliche Handhabung zu vermeiden. Auch hier gibt es viele Stimmen aus allen Lagern, die sagen, dass eine missbräuchliche Nutzung in den fast 100 Jahren kaum stattgefunden hat. Die Frage stellt sich daher, warum eine Neureglung als erforderlich gehalten wird. Insgesamt wird die Selbstanzeige im Steuerstrafrecht für alle Seiten zu einem wahren Monster, das vor allem mehr Arbeit erfordert und kaum noch erfüllbar erscheint. Jeder Steuersünder, der die Weg in die Ehrlichkeit sucht, sollte hierzu unbedingt einen Fachanwalt aufsuchen und sich ebenso fachkundige Informationen zur Selbstanzeige beschaffen. Die Statistiken zur Selbstanzeige sind hingegen erstaunlich. Waren es im Jahr 2012 nur rund 8000 Stück, gab es im Jahr 2013 bereits über 25.000. Allerdings handelt es sich dabei keinesfalls immer nur um hohe Beträge wie bei lice Schwarzer oder Uli Hoeneß. Ganz im Gegenteil. Viele Beträge liegen weit unter 20.000 Euro. Manchmal sind es nur Kleinstbeträge. Der Mythos: Steuerhinterziehung gleich Schweiz stimmt in der Regel nicht. Quer durch alle Schichten vom Arbeitslosen bis hin zum Millionär zieht sich die Selbstanzeige.
Selbstanzeige – Das sind die relevanten Punkte
Nach wie vor soll eine strafbefreiende Wirkung nur in Kraft treten, wenn eine vollständige Offenbarung aller Steuerstraftaten erfolgt. Insgesamt sollen die Anforderungen aber bei der Selbstanzeige viel schärfer werden. Auch der Strafzuschlag soll demnach erhöht werden. Die neuen Regelungen (Maßgabe: § 371 AO –Abgabenordnung-) beziehen sich vor allem auf den Zeitraum der Offenlegung, Bislang war es so, das der Steuerpflichtige die Vergehen der letzten 5 Jahre offen zu legen hatte. Die neue Regelung bezieht sich nun auf 10 Jahre. Ob das sinnvoll ist, mag bezweifelt werden. Denn schon jetzt ist es in vielen Fällen nahezu unmöglich alle relevanten Belege und Nachweise für die letzten 5 Jahre aufzubringen. Das zeigte sich bei vielen Selbstanzeigen immer wieder.
Bislang wurde für eine Steuerhinterziehung ab 50.000 Euro ein Strafzuschlag von 5 Prozent berechnet. Nun sollen es bereits 10 Prozent sein, die ab 25.000 Euro fällig werden. In Kraft treten sollen die Änderungen zur verschärften Selbstanzeige bereits mit Beginn des Jahres 2015.