Asbest

Asbest (altgriech., asbestos „unvergänglich“) ist eine Sammelbezeichnung für verschiedene natürlich vorkommende, faserförmige Silikat-Minerale. Die Faser des Magnesioriebeckits oder Krokydoliths aus der Gruppe der Hornblenden (auch Blauasbest genannt) ist bläulich, die Faser des Chrysotils (Serpentingruppe) ist weiß oder grün. Weitere zum Asbest zählende Minerale sind Grunerit (Amosit, Brauner Asbest), Anthophyllit und Aktinolith. Chrysotil, auch Weißasbest genannt, fand die technisch weitaus breiteste Anwendung, zum größten Teil als Armierungsfaser in Asbestzement.
Asbest wurde auch „Wunderfaser“ genannt, weil er eine große Festigkeit besitzt, hitze- und säurebeständig ist, hervorragend dämmt und die Asbestfasern zu Garnen versponnen und diese verwebt werden können. Mit diesen Voraussetzungen konnte sich Asbest in der Werftindustrie für die Schifffahrt, in der Wärmedämmung, der Bauindustrie, der Autoreifenindustrie und für Textilien im Bereich des Arbeitsschutzes und der Filtration durchsetzen. Aufgrund der inzwischen eindeutig festgestellten Gesundheitsgefahren, die von Asbest ausgehen, ist der Einsatz heute in vielen Staaten verboten, unter anderem in der ganzen Europäischen Union (EU) und der Schweiz (seit 1990). Asbest stellt heute primär ein Entsorgungsproblem dar.

Eigenschaften Asbest

Asbest ist gegen Hitze bis etwa 1000 °C und schwache Säuren sowie sehr viele Chemikalien sehr widerstandsfähig und hat eine höhere gewichtsspezifische Zugfestigkeit als Stahldraht. Es ist verrottungsfest und mit Zement sehr gut mischbar. Bei Temperaturen über 1200 °C wandelt sich Asbest in Olivin und dessen Modifikationen um. Bei noch höheren Temperaturen sublimiert Asbest. Durch die Feinheit der Fasern ist das Material sehr langlebig.

Rückblick Astbest Antike bis 20.Jahrhundert

Erstmals erwähnt wurde Asbest im dritten Jahrhundert vor Christus in einem Buch über Steine von Theophrast. In Athen wurde die ewige Flamme auf der Akropolis zu dieser Zeit mit einem Docht aus Asbest betrieben. Die häufigere und üblichere Bezeichnung für Asbest in der altgriechischen Sprache, und die einzig mögliche Bezeichnung im Neugriechischen, ist allerdings nicht άσβεστος (asbestos), sondern αμίαντος (amiantos); die Wörter άσβεστος (asbestos) oder ασβέστης (asbestis) stehen im Neugriechischen einzig und allein für Kalkstein.

Der römische Naturforscher Plinius der Ältere berichtet von bei Tisch gebrauchten Tüchern aus „unbrennbaren Leinen“, die durch das Feuer gereinigt werden konnten, sowie von Leichentüchern für Könige aus Asbestgewebe, durch die nach der Verbrennung der Leichen die Asche der Körper sicher vom Übrigen abgetrennt werden konnte.
Obwohl im ersten Jahrtausend unserer Zeitrechnung über Asbest von Europa bis China berichtet wird, konnten sich nur sehr reiche Menschen Gegenstände daraus leisten.
Im Mittelalter ging das Wissen um die Herkunft in Europa verloren und es entstanden Gerüchte, dass es sich beim Asbest um Schuppen von drachenartigen Reptilien oder sogar um Federn des Phönix handeln könnte. Schwindler versuchten Stoffe aus Asbest als Teile der Kleidung Jesu zu verkaufen. Bekannt ist auch eine Legende, welche besagt, dass Karl V. durch die Reinigung seiner Tischdecke im Feuer seine Gäste beeindruckte.

In der Neuzeit fand Asbest erstmals in den 1820er Jahren eine ernsthafte Anwendung. Die Fasern wurden zu feuerfester Kleidung für Feuerwehrleute verarbeitet. Bald kamen Anwendungen wie feuerfeste Dächer oder Wärmedämmungen für Dampfmaschinen hinzu. 1887 wurde die Firma Seitz in Bad-Kreuznach gegründet, nachdem die Weinhändler Theo & Geo Seitz die hervorragenden Filtrationseigenschaften von Asbestanschwemmfiltern entdeckten.
Am 15. Juli 1900 erhielt der Österreicher Ludwig Hatschek als Besitzer einer Asbestwarenfabrik ein österreichisches Patent für Eternit. Damit begann ein Boom in der Verwendung von Asbest zur Herstellung sehr unterschiedlicher Produkte (zum Beispiel Faserzement für Dachschindeln, Dach-Wellplatten, Fassadenverkleidungen, Rohre, Blumentröge, Knöpfe, Telefon-Gehäuse, Teile für elektrische Geräte und dergleichen).

Im Zweiten Weltkrieg wurden Postsäcke, Getränkefilter, Zahnpasta (als Polierzusatz) und Fallschirme für Bomben mit bzw. aus Asbest hergestellt. In Gebäuden wurden tragende Stahlteile mit Spritzasbest zum Brandschutz versehen. Auf Schiffen und U-Booten wurde Asbest zur Dämmung von Rohrleitungen verwendet. Asbest fand Einsatz als temperaturfester Dämmstoff, als feuerfeste Zwischenlage für Abzweigdosen und hinter Öfen in Holzhäusern, als Bestandteil von Bremsbelägen und Dichtungen (auch als weiche Schnur für Ofentüren) sowie in Laboren als feuerfeste Unterlage.

Schweißgasflaschen („Acetylengasflaschen“) enthielten früher Asbest als Füllung. Das in dieser porösen Masse befindliche „Dissousgas“ ist unter nur mäßigem Druck in flüssigem Aceton gelöstes Schweißgas Ethin. Seit jeher wurde hier Asbest verwendet, später mit „a“ markiert, inzwischen ist es in den Flaschen durch Kieselgurfüllung ersetzt.

Asbest- Erste Gefahren

Doch mit zunehmendem Asbestverbrauch stiegen auch die Gesundheitsgefahren. Bereits um 1900 wurde die Asbestose als Krankheit entdeckt. 1943 wurde Lungenkrebs als Folge von Asbestbelastungen als Berufskrankheit anerkannt und seit 1970 wird die Asbestfaser offiziell als krebserzeugend bewertet. 1979 wurde das erste Asbestprodukt, Spritzasbest, in Westdeutschland verboten. Zu dieser Zeit wurde Asbest bereits in über 3.000 Produkten eingesetzt. Es folgten weitere Einschränkungen, bis 1990 in der Schweiz und Österreich sowie 1993 in Deutschland die Herstellung und Verwendung von Asbest generell verboten wurden. Seit 2005 gibt es ein EU-weites Verbot.

Dass es einige Jahrzehnte dauerte, um von der Erkenntnis der Gesundheitsgefährdung durch Asbest bis zum Verbot (siehe GefStoffV) des Materials zu gelangen, schreibt die Sachbuchautorin Maria Roselli offensiver Lobbyarbeit zu. So habe beispielsweise der Schweizer Verein „Arbeitskreis Asbest“ durch engagierte Interessenvertretung im Namen der Zementindustrie die Gift-Klassifizierung von Asbest in der Schweiz um neun Jahre verzögert

Asbest- Gesundheitsgefahren

Bei unsachgemäßen Umgang mit Asbest und dem Bearbeiten (z. B. mit schnelllaufenden Maschinen) asbesthaltiger Materialien werden Asbestfasern freigesetzt. Wenn dabei auch Fasern mit einer Faserlänge von kleiner als 5 µm und einem Durchmesser von max. 3 µm entstehen, können diese Asbestfasern in die Alveolen der Lunge gelangen und können schon bei geringer Belastung eine Asbestose auslösen. Makrophagen können die Fasern aufgrund ihrer Länge nicht immer vollständig umschließen und abtransportieren. Das feinfasrige Material kann sich ins Lungeninterstitium spießen und von dort auch zur Pleura wandern. Die kritische Fasergeometrie ist der Grund für die gesundheitsgefährdende Wirkung.

Das Risiko, an Lungenkrebs zu erkranken, ist erhöht. Die Exposition zusammen mit anderen Schadstoffen kann das Lungenkrebsrisiko noch vergrößern. So ist bei Rauchern das Lungenkrebsrisiko bei Asbestbelastung etwa zehn mal größer als bei Nichtrauchern. Außerdem ist Asbest einer der wichtigsten Auslöser des Pleuramesothelioms, eines Tumors des Bauch- und Rippenfells. Asbest wurde daher bereits 1970 offiziell als karzinogen eingestuft.

Gesundheitsschädlich ist dabei in erster Linie das Einatmen von Asbestfasern, die natürlich oder durch Abrieb oder Verwitterung freigesetzt werden. Besonders gefährlich sind in diesem Zusammenhang Produkte mit nur schwach gebundenem Asbest, die einen Faseranteil von 60 % und mehr besitzen und diese leicht wieder abgeben. So erfolgte der Abriss des 1973-1976 errichteten Palastes der Republik in Berlin vor allem wegen der Gesundheitsschädlichkeit des bei seinem Bau eingesetzten schwach gebundenen Spritzasbests, bei dem – im Gegensatz zu (in Zement) fest gebundenem Asbest (Asbestzement) – eine Innenraumbelastung durch freigesetzte Fasern wahrscheinlicher und oft auch tatsächlich gegeben war.

Asbestzement dagegen (wichtigster Handelsname Eternit) ist auch heute noch in sehr vielen Gebäuden verbaut und gilt, nach heutigem Wissen, als weitgehend ungefährlich, wenn er intakt bleibt, nicht verwittert und nicht mechanisch bearbeitet wird. Beispiele sind die Faserzement-Abluftkanäle in den DDR-Plattenbauten sowie sehr viele Gebäude mit Dach- oder Wandverkleidungen aus Eternit. Bei diesen Anwendungsfällen handelt es sich um (mit Hilfe von Zement) fest gebundene Asbestprodukte, deren Faseranteil höchstens 15 Masseprozent beträgt

Asbest- Berufskrankheit

Seit einigen Jahren gibt es in Deutschland mehr Todesfälle durch Asbest-Belastungen als tödliche Arbeitsunfälle. Die Berufsgenossenschaften veröffentlichten für das Jahr 2003 im Bundesgebiet die Zahl von 1.068 Todesfällen, gegenüber dem Jahr 2002 mit 1.009 Toten ein neuerlicher Anstieg. Der Hauptverband der gewerblichen Berufsgenossenschaften weiß, einschließlich älterer, von etwa 24.000 Fällen, in denen wegen asbestbedingter Erkrankungen Zahlungen geleistet werden. Die Mehrzahl der österreichischen Arbeitnehmer ist bei der Allgemeinen Unfallversicherungsanstalt (AUVA) gegen Berufskrankheiten versichert. Es besteht ärztliche Meldepflicht und Anspruch auf eine „Versehrtenrente“, wenn mehr als 20 % Minderung der Erwerbsfähigkeit vorliegen (auch bei nicht mehr Berufstätigen); in Deutschland gibt es vergleichbare Regelungen. Besonders asbestbelastet sind die Berufsgruppen der Schlosser, Schweißer, Spengler, Elektriker, Installateure, Dachdecker, Maurer und Bauarbeiter, Ofenmaurer, Kraftfahrzeugtechniker, Fliesenleger u.v.a. in der Altersgruppe ab 50. Für diesen Personenkreis hat die AUVA auch ein spezielles Gesundheits-Nachsorgeprogramm ins Leben gerufen, das die Früherkennung von Folgekrankheiten ermöglichen soll. Dafür wurden ab 2002 „Beratungszentren für Menschen mit beruflicher Asbestexposition“ in Wien, Linz, Vöcklabruck, Kapfenberg, Klagenfurt und Innsbruck als geeignete Anlaufstellen für Betroffene eingerichtet.

Gefahren und Umgang mit Asbest

Auch heute begegnet man Asbest noch in vielen alten Bauteilen:
Asbestzement („Eternit“): Dacheindeckungen und Außenwandverkleidungen
Asbestplatten, zum Beispiel Zwischenlagen unter Elektro-Abzweigdosen und Vorschaltgeräten, hinter Öfen in älteren Holzgebäuden, oft als Asbestpappe, also schwach gebunden

  • Asbest in älteren Elektrogeräten (Bügeleisen, Nachtspeicheröfen, Toaster, Elektrogrill, Haartrockner, Kohlebogenlampen, Thermoelemente, Temperaturmesswiderstände, Hochlastwiderstände, Heizwiderstände, NH- und HH-Sicherungen, Röhrenrundfunkempfänger und anderes)
  • Asbest als Bestandteil von sehr alten Bremsbelägen und Dichtungen
  • Asbest als Bestandteil von alten Fußbodenbelägen aus Kunststoff
  • Der Chemiekonzern Dow Chemical verwendet Chrysotil als Dichtungsmaterialien im Werk Stade bei der Chlor-Alkali-Elektrolyse. Insgesamt wurden im Jahre 2009 aus Kanada nach Deutschland 38 Tonnen Asbest importiert. Hierfür gibt es eine Ausnahmeregelung
  • Darüber hinaus kommt es vor, dass verbotenerweise asbesthaltige Produkte aus Ländern wie z. B. China, in denen Asbest noch legal verarbeitet wird, importiert werden. Dazu können gehören:
  • Abstandhalter in Isolierkannen (zwischen den beiden Glasschichten, von innen als dunkle Punkte sichtbar; Asbest wird nur beim Bruch des Glaskörpers freigesetzt)
  • Dichtungsringe
  • Möglicherweise Faserzementprodukte
  • Toaster, Heizungen und andere Elektrogeräte.
  • Gartenfackeln

Asbest kann in erster Näherung an seiner grauen Farbe, seiner faserigen Struktur oder an dem Herstellungszeitraum der Gebäude, Bauteile und Geräte identifiziert werden. Er kann allerdings mit den später verwendeten Ersatzstoffen (Glasfasern, Gesteinsmehl-Platten, Mineralfasern) verwechselt werden, da auch die asbestfreien Platten unter dem Markennamen Eternit vertrieben werden.

Entsorgung von Asbest

Nach dem Europäischen Abfallkatalog (in Deutschland umgesetzt als Abfallverzeichnis-Verordnung) sind asbesthaltige Abfallstoffe als gefährlicher Abfall (Kennzeichnung mit * des AVV-Schlüssels) eingestuft. Nach der NachwV ist ein Begleitscheinverfahren durchzuführen.
Folgende Abfallgruppen in Verbindung mit Asbest werden in der Verordnung genannt:
06 07 01* Asbesthaltige Abfälle aus der Elektrolyse
06 13 04* Abfälle aus der Asbestverarbeitung
10 13 09* Asbesthaltige Abfälle aus der Herstellung von Asbestzement
16 01 11* Asbesthaltige Bremsbeläge
16 02 12* Gebrauchte Geräte, die freies Asbest enthalten
17 06 01* Dämmmaterial, das Asbest enthält
17 06 05* Asbesthaltige Baustoffe
Das Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) stellt der Abfallablagerung auf einer Deponie die Abfallverwertung (falls möglich) voran. Nach dem praktisch absoluten Verbot der Nutzung von Asbest in Deutschland im Jahr 1993 (GefStoffV) trat die Frage nach einer geordneten Entsorgung auf. Auf den meisten Deponien durfte Asbest nicht angenommen werden, weil diese Substanz nicht im Entsorgungskatalog verzeichnet war. Dadurch stiegen die Entsorgungspreise für asbesthaltiges Material auf das 6- bis 10-fache des bis dahin üblichen Preises an, was die Entwicklung von Entsorgungsverfahren durch Forschung und Industrie interessant machte. So wurden verschiedene Abfallverwertungsverfahren erarbeitet, aus denen sich dann noch Mischtypen bildeten.

Bild: Jan Tornack  / pixelio.d

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