Was ist erlaubt ist beim Bewerbungsgespräch

Für einige kann das Bewerbungsgespräch der erste Schritt in eine neue berufliche Richtung und sogar die Karriere sein. In der Regel bereiten sich die meisten Bewerber intensiv auf das Bewerbungsgespräch vor. Dazu gehört auch eine umfangreiche Recherche. Im Internet und in den Zeitungsarchiven lassen sich schnell ausführliche Informationen zu möglichen neuen Arbeitgeber zusammentragen. Punkte, die ebenfalls zu einer guten Vorbereitung für das Bewerbungsgespräch gehören. Auf der anderen Seite bereiten sich aber auch die Unternehmen auf das Gespräch vor und sammeln ebenfalls Informationen über die Bewerber. Das reicht vom einfachen Sichten der Bewerbungsunterlagen bis hin zum Analysieren möglicher Sozialer Profile bei Facebook und Co. Verhindern kann der Bewerber das in der Regel nicht. Häufig geschieht es aber, das im Bewerbungsgespräch ebenfalls Fragen gestellt werden, die dort eigentlich nichts zu suchen haben. In diesem Fall muss der Bewerber entscheiden, ob er antwortet oder die Frage verweigert. Was tatsächlich erlaubt ist und was nicht, haben wir einmal im Folgenden zusammengestellt.

Bewerbungsgespräch: Finanzielles und Strafrechtliches

Viele Arbeitgeber fragen indirekt oder direkt nach dem Thema Schulden. Im Konkreten, ob Schufaeinträge oder Zwangsvollstreckungen vorliegen. Der Grund ist einfach. Liegen diese Punkte vor, muss der Chef später mit Lohnpfändungen rechnen, die unter Umständen hohe Kosten verursachen. Es gibt aber auch noch einen anderen Grund. Bewerber, die hohe Schulden haben, sollen in der Regel nicht in sensitiven Bereich eingesetzt werden. Dazu gehören praktisch alle Jobs, in denen Arbeitnehmer Geld entgegennehmen oder damit arbeiten. Zum Beispiel an der Kasse im Supermarkt oder auch in der Bank. Generell ist die Schulden-Frage im Bewerbungsgespräch eigentlich nur dann erlaubt, wenn wirklich ein konkretes Interesse seitens des Arbeitgebers vorliegt. Ist dieses nicht der Fall, dürfen im Bewerbungsgespräch auch falsche Angaben dazu gemacht werden.

Das gleiche gilt natürlich bei Fragen zu Vorstrafen. Auch hier besteht nicht unbedingt eine Notwendigkeit. Abhängig ist dieses aber auch immer wieder davon, für welchen Job sich der Interessent beworben hat. Handelt es sich dabei um ein Bewerbungsgespräch für einen Arbeitsplatz in der Bank, bei einer Sicherheitsfirma oder in anderen sensiblen Bereichen, ist zumeist auch ein Führungszeugnis erforderlich.

Darf der Chef nach meiner Gesundheit fragen

Personaler fragen im Bewerbungsgespräch auch gerne nach der Gesundheit. Eigentlich hat der gesundheitliche Zustand der Bewerber dort nichts zu suchen. Doch auch hier bestehen Ausnahmen. Geht es beim Bewerbungsgespräch um einen Job in der Küche, im Krankenhaus oder in sonstigen Bereichen, wo Kontakt mit Lebensmitteln besteht, muss ein Gesundheitszeugnis jedes Jahr aufs Neue vorgelegt werden. In diesem Fall ist die Frage im Bewerbungsgespräch zu beantworten.

Nein, ich bin nicht schwanger

Beliebt ist die Frage im Bewerbungsgespräch nach einer bestehenden oder künftig geplanten Schwangerschaft. Auf der einen Seite möchte sich der Chef bei Frauen absichern und später hohe Kosten vermeiden, auf der anderen Seite ist das eine absolute Privatsache. Diese Frage sollte und darf im Bewerbungsgespräch so nicht gestellt werden. Das gleiche gilt auch für den persönlichen Glauben.

Der Glaube im Bewerbungsgespräch
Grundsätzlich darf der Chef im Bewerbungsgespräch hiernach nicht fragen. In der Regel ist die gezielte Frage nach dem Glauben oder der Parteizugehörigkeit ein absolutes Tabu. Ausnahmen bestätigen allerdings die Regel. Sofern es sich um ein Bewerbungsgespräch in einer kirchennahen Organisation handelt, ist die Frage durchaus erlaubt. Das gleiche gilt, wer sich für einen Job in einer Partei bewerben möchte.

Was mache ich bei Tabus?

Dennoch kommt es immer wieder vor, das Personaler auch im Bewerbungsgespräch über die Grenzen hinausgehen. Oft möchten sich die Firmen absichern. Manchmal ist es aber auch ein Test dahingehend, um zu prüfen, wie die Bewerber damit umgehen. Es bleiben eigentlich 2 Möglichkeiten. Freundlich aber bestimmt über die Frage hinwegsehen. Oder eine Notlüge nutzen, die in diesen Fällen durchaus erlaubt ist.