Reichsbürger erschießt Polizisten – Oder doch nicht?

Eine traurige und doch irgendwo kuriose Geschichte ging durch die Medien. Ein Mann, ein Waffenbesitzer wurde zu Recht als unzuverlässig eingeschätzt. Dazu gab es viele Anhaltspunkte. Die Behörden mussten eingreifen. Die Waffen sollten dem Mann entzogen werden. Dieser wehrte sich, verstand offenbar die Welt nicht mehr. In der folgenden Szene zeigte sich, dass der Mann tatsächlich unzuverlässig und vielleicht auch verwirrt war. Er schoss. Mehrmals. Dabei traf er u.a. einen Polizisten, der schlimmer weise später an der Schussverletzung im Krankenhaus erlag. So weit ist das nur eine einfache Meldung. Doch nun passiert das, was die Meldung so kurios erscheinen lässt. Der Mann war Reichsbürger. Besser gesagt, er fühlte sich dieser Gruppe nah. Die Politik machte daraus etwas ganz Großes. Denn nun war es nicht ein verwirrter, möglicherweise kranker Mann, der mutwillig oder zumindest fahrlässig handelnd einen Polizisten tötete, sondern es war nun ein Reichsbürger. Damit wird signalisiert, dass es nicht etwa eine Gruppe, eine Vereinigung ist, sondern möglicherweise eine verfassungswidrige, kriminelle Gruppe, deren Mitglieder zur puren Gewalt fähig sind. Doch ist das wirklich so, oder wird hier eine Geschichte einfach nur aufgebläht, damit die Politik wieder einmal etwas Fassbares hat, mit dem sie sich beschäftigen kann? Die Geschichte als solches ist kurios.

Sind Reichsbürger so gefährlich? Oder geht es hier um etwas ganz anderes?

Was ist ein Reichsbürger

Hierzu gibt es viele Fassungen. Die Politik erzählt eine, die vielleicht überzogen wirkt und mit der Realität nichts gemein hat. Es gibt in der Bevölkerung, quer durch alle Gruppen, viele die sich als Reichsbürger sehen oder sich den Gedanken nahe sehen. Leider. Manchmal sind es Querulanten, manchmal Mitläufer. Aber sind sie wirklich gefährlich, substantielle Gefährder und Rechtsextreme, die beobachtet werden müssen? Das erscheint ein wenig übertrieben. Die besagten Personen, glauben weiter an den Fortbestand des Dritten Reiches. Das hat aber in der Regel nichts mit dem eigentlichen Gedankengut oder der Nähe zum Rechtsextremismus zu tun. Nein es geht vielmehr um die damaligen Verträge, die eine selbstständige Bundesrepublik Deutschland mit einer eigenen Verfassung ermöglichten. Diese wird von besagten Personen abgelehnt. Grund: Juristisch gab es Fehler, wodurch die Verfassung aus Sicht der Reichsbürger gar nicht gültig ist und das 3. Reich formal juristisch noch existiert. Darüber wird schon lange gestritten. Sogar viele Rechtsanwälte finden sich in diesen Gruppen. Einige dieser Personen gelten tatsächlich als schwierige Querulanten, die aber bislang nicht als gefährlich eingestuft wurden. Sie sind vor allem vor Gericht bekannt, weil sie die bestehenden Gesetze in der heutigen Form meistens nicht anerkennen. Und auch die meisten Polizisten kennen Mitglieder dieser Gruppen, die oft keinen gültigen Führerschein vorzeigen können, sondern auf einen von der Reichsgruppe verweisen. Es sind in der Tat schwierige Menschen, die sich unserer Zeit und unserer Demokratie nicht so richtig anpassen wollen.

Doch zurück zum Vorfall,- ist dieser wirklich exemplarisch für die Reichsbürger oder nicht viel eher ein trauriger Fall, von einem Mann, der einfach durchgedreht ist und durch Zufall sich den Reichsbürgern nahe sah? Wäre er Mitglied in der AFD gewesen, hätte es vermutlich geheißen, die AFD ist brandgefährlich. Dabei ging es in diesem Fall gar nicht um seine (möglichen) Mitgliedschaften, sondern seine Unzuverlässigkeit, die den Einzug der Waffen erforderte und leider Gottes den Tod eines Polizisten zur Folge hatte. Unverständlich ist daher, warum die Politik daraus eine Reichsbürger Affäre machen will.

Die juristische Beurteilung zu den Vorfällen nach dem Krieg ist schwierig. Auftrieb bekam die Bewegung, als das Bundesverfassungsgericht bestätigte, dass das Deutsche Reich nicht untergegangen sei, also irgendwie/irgendwo somit noch bestehen müsste und dass die Bundesrepublik Deutschland nicht der Rechtsnachfolger sei. Vergessen wird dabei aber auch ein Satz vom Bundesverfassungsgericht, in dem gesagt wird, das die BRD und das Deutsche Reich als Völkerrechtssubjekt identisch sind. Somit besteht das Deutsche Reich nicht weiter und ist in der BRD aufgegangen.

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