Kündigung – Kleine Tipps für den Arbeitnehmer

Nicht nur Arbeitgeber sprechen die Kündigung aus. Immer häufiger kommt es vor, dass sich auch Arbeitnehmer für diesen Weg entscheiden. Die unterschiedlichsten Gründe können Anlass dafür sein. Einige möchten sich selbstverwirklichen, andere suchen in einem größeren Unternehmen die Karriere und wieder andere haben Probleme mit dem Betriebsklima oder sogar dem Vorgesetzten. Somit liegen vielfältige Gründe für eine Kündigung vor. Vor diesem Schritt sollte jedoch bereits ein anderer Arbeitsplatz bestehen. Andernfalls kann es Probleme mit dem Arbeitslosengeld geben. Was Sie sonst noch beachten sollten, haben wir nachfolgend einmal kurz aufgeführt.

Kündigung – Tipps für Arbeitnehmer

Vor der Kündigung sollten Sie mit Ihrem Vorgesetzten sprechen. Es gehört einfach zum guten Ton dazu, diese Maßnahme anzukündigen. Zusätzlich kann sich Ihr Chef entsprechend darauf vorbereiten und Ersatz suchen. Ganz wichtig ist die Art und Weise der Kündigung. Diese muss zur Gültigkeit in Schriftform eingereicht werden. Per SMS, Fax oder eMail geht das jedoch nicht. Die Kündigung sollte greifbar mit Unterschrift in ordentlicher Form dem Arbeitgeber per Einschreiben übersandt werden. Alternativ kann diese auch einfach dem Vorgesetzten übergeben werden. In diesem Fall sollten Sie sich allerdings die Übergabe mit Datum unbedingt quittieren lassen. Denn auch bei der Kündigung durch den Arbeitnehmer sind Fristen unbedingt zu beachten.

Fristen für die Kündigung
Nicht nur bei der Schriftform herrschen klare Regeln. So auch bei der Kündigungsfrist. Wer einfach von heute auf morgen kündigt, muss unter Umständen mit Schadensersatzansprüchen durch den Arbeitgeber rechnen. In der Regel können Sie die Zeiten direkt aus dem Arbeitsvertrag entnehmen. Sind dort jedoch keine genauen Angaben aufgeführt, gelten die gesetzlichen Vorgaben. Somit gilt eine Frist von 4 Wochen auf dem 15. oder dem Ende eines Kalendermonats.

Urlaub und Abschied

Ein besonderer Blickpunkt sollte auf den Urlaub geworfen werden. Sind bei der Kündigung noch Tage zu Gunsten des Arbeitnehmers offen, müssen diese vor dem Abschied genommen werden. Ist das zeitlich jedoch nicht mehr möglich, ist der Arbeitgeber verpflichtet die vorhandenen Urlaubstage auszubezahlen.

Naht der Abschied, sollte der Arbeitsplatz vor der Kündigung unbedingt geordnet werden.- Offene Vorgänge noch abschließend bearbeitet oder mit Verweisen dem Arbeitgeber übergeben werden. Selbst bei Schwierigkeiten mit dem Chef, sollte der eigene Arbeitsplatz nie in einem Chaos übergeben werden. Die Arbeitswelt ist klein und die Gefahr, das ihr neuer Arbeitgeber davon erfährt groß. Daher gilt die Maxime bei der Kündigung: Immer im freundlichen gehen.

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